Reisedokumente - Information

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

reisepass

Vor allem in der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass erst kurz vor der Abreise festgestellt wird, dass das Reisedokument abgelaufen ist. Bitte werfen Sie einen kurzen Blick auf das Ablaufdatum Ihres Reisepasses - um Schwierigkeiten schon vor Urlaubsantritt zu vermeiden - informieren Sie sich jetzt schon über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes, um rechtzeitig einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis beantragen zu können. 

Hinweis: Man benötigt für jeden Grenzübertritt auch nach Deutschland (z.B. Passau) ein Reisedokument, der Führerschein ist kein Reisedokument!

Genaue und aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen findet man auf der Homepage des Außenministeriums www.bmeia.gv.at

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ca. 5 Arbeitstage beansprucht.
Bei allen Anträgen welche über die Gemeinde eingebracht werden, muss man mit einer Bearbeitungs- und Produktionszeit von ca. 3 Wochen rechnen.

Für weitere Informationen steht die Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Schärding (Tel. 07712-3105) jederzeit gerne zur Verfügung!

29.06.2022